Drucklexikon

Drucklexikon

Erklärung verschiedener Druckbegriffe

A

Abfallender Druck
bedeutet, dass ein Teil des bedruckten Stoffes beim Formatbeschnitt wegfällt. Man nennt dies auch randabfallend.
Absatz
Dies bezeichnet eine Unterbrechung des laufenden Textes durch eine Leerzeile.
Additive Grundfarben
bezeichnet die Lichtfarben. Rot, Grün und Blau (RGB) sind spektrale Grundfarben. Diese lassen sich nicht aus anderen Farben mischen.
Akzidenzdruck
beschreibt den Druck von Geschäfts- und Werbedrucksachen (Gelegenheitsdrucksachen = Akzidenzen)
Altarfalz
Dieser sechsseitige Falz hat seinen Namen aufgrund seiner Ähnlichkeit zu dreigeteilten Altären. Die beiden äußeren Klappen des Bogens werden ohne Überlappung nach innen gefalzt. Beim achtseitigen Altarfalz wird zusätzlich in der Bogenmitte gefalzt.
Affichenpapier
oder auch Blaurückenpapier bezeichnen ein Plakatpapier. Das Wort affiche kommt aus dem französischen und heißt übersetzt "Anschlagzettel" oder "Plakat". Wie der Name schon sagt ist es besonders geeignet für Plakate. Es hat meist eine Grammatur von 115g/qm und ist wasserfest.

B

Bandbreite
Als Bandbreite bezeichnet man die Leistungsfähigkeit eines Übertragungskanals. Gemessen wird die Leistungsfähigkeit in Bit pro Sekunde.
Beilage oder Beileger
Eine Beilage oder auch Beileger bezeichnet ein zwei- oder mehrseitiges Druckerzeugnis. Dieses wird in einem anderen Druckproduckt wie z. B. Zeitung oder Zeitschrift eingelegt.
B2B
ist eine Abkürzung für "business to business" und definiert die Beziehung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen.
B2C
ist eine Abkürzung und steht für "business to consumer". Dies definiert die Beziehung zwischen einem Unternehmen und dem Endverbraucher eben dem Konsumenten.

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